Wir stellen Duschhilfen vor:
Vorteile und Einsatzmöglichkeiten von Duschhilfen
Wenn du auf der Suche nach einer Duschhilfe, wie einem Badebrett, Duschstuhl oder Duschhocker, bist und hoffst, dass die Kosten von deiner Krankenkasse übernommen werden, ist es wichtig zu wissen, welche Schritte zu befolgen sind und welche Diagnosen erforderlich sein könnten. Hier findest du die Informationen, die du benötigst, um den Prozess zu verstehen und erfolgreich eine Kostenübernahme zu beantragen.
1. Badebrett
Um ein Badebrett verschrieben zu bekommen, sollte auf dem Rezept eine Diagnose vermerkt sein, die die Notwendigkeit dieses Hilfsmittels aufgrund von Mobilitätseinschränkungen oder Gleichgewichtsproblemen unterstreicht. Häufige Diagnosen können beispielsweise orthopädische Einschränkungen, neurologische Störungen oder allgemeine Altersschwäche umfassen.
2. Duschstuhl
Für die Verschreibung eines Duschstuhls ist in der Regel eine Diagnose erforderlich, die die Schwierigkeiten beim Stehen oder die Gefahr des Ausrutschens in der Dusche aufgrund von körperlichen Beeinträchtigungen deutlich macht. Diagnosen könnten hier beispielsweise Arthritis, Schlaganfallfolgen oder auch Herz-Kreislauf-Erkrankungen sein, die das Stehen über längere Zeit erschweren.
3. Duschhocker
Ähnlich wie beim Duschstuhl muss auch für die Verschreibung eines Duschhockers eine Diagnose vorliegen, die die Notwendigkeit für das Hilfsmittel aufgrund von körperlichen Einschränkungen belegt. Häufig sind dies Zustände wie postoperative Erholungsphasen, fortgeschrittene Osteoporose oder Erkrankungen, die die Stabilität und Sicherheit beim Duschen beeinträchtigen.
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